Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Zweck der Bedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem „Auftraggeber“ und 6am Design Studio, im Folgenden „Auftragnehmer“ (einzeln als „Partei“, gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet), bei der Beauftragung jeglicher Dienstleistungen beim Auftragnehmer. Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil des auf Grundlage der Anfrage des Auftraggebers geschlossenen Vertrages (im Folgenden „Vertrag“).

1.2. Die Anfrage des Auftraggebers bildet die Grundlage für den Vertragsabschluss, sofern die Parteien im Rahmen der Verhandlungen eine Einigung über die Vertragsbedingungen erzielt haben und eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers vorliegt. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Auftraggeber eine Vorauszahlung auf Grundlage der vom Auftragnehmer ausgestellten Rechnung geleistet hat.

1.3. Alle Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, gelten für alle beim Auftragnehmer bestellten Dienstleistungen.

2. Geistiges Eigentum

2.1. Die Rechte am geistigen Eigentum, die sich aus der Auftragsdurchführung ergeben, gehören dem Auftragnehmer. Die Weitergabe jeglicher Informationen an Dritte, die das geistige Eigentum des Auftragnehmers betreffen, einschließlich der im Rahmen der Auftragserfüllung erstellten Inhalte, ist untersagt. Änderungen dieser Bedingungen sind nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien möglich.

2.2. Informationen, Arbeiten, Ideen, Entwürfe, die der Auftraggeber vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages als Auswahlmöglichkeiten erhält, jedoch verwirft, nicht annimmt oder nicht bezahlt, sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen vom Auftraggeber nicht genutzt oder an Dritte weitergegeben werden, ohne dass der Auftragnehmer schriftlich seine Zustimmung erteilt hat. Der Auftraggeber erwirbt keine Urheber- und/oder verwandten Rechte an diesen Informationen, Arbeiten, Ideen, Entwürfen und trägt im Falle einer Nutzung oder Weitergabe an Dritte die Verantwortung gemäß den geltenden Urheberrechts- und verwandten Schutzgesetzen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Zahlung für erbrachte Dienstleistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

3.2. Die Berechnung des Preises und der Zahlungsmodalitäten für die erbrachte Dienstleistung erfolgt individuell auf Grundlage des geschlossenen Vertrages.

3.3. Die Rechnung wird dem Auftraggeber elektronisch an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

3.4. Falls der Auftraggeber die Rechnung nicht erhalten hat, muss er den Auftragnehmer unverzüglich darüber informieren. Eine nicht zugestellte Rechnung berechtigt nicht zur Nichtzahlung. Die Parteien gehen vom im Vertrag festgelegten Zahlungsplan aus.

3.5. Die Zahlung gilt als erhalten, sobald der volle in der Rechnung angegebene Betrag auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist.

3.6. Bei Zahlungsverzug gelten die Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.7. Alle zusätzlichen Dienstleistungen, die nicht im Vertrag angegeben sind, werden auf Grundlage schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien bezahlt.

3.8. Bei Zahlungseingang werden zunächst Verzugszinsen und dann die Hauptschuld beglichen. Eingegangene Beträge werden vorrangig zur Begleichung ursprünglich entstandener Verpflichtungen verwendet.

3.9. Sollte der Auftraggeber die Zahlung verzögern und keine Vereinbarung über Zahlungsaufschub getroffen werden, hat der Auftragnehmer das Recht, die Vertragserfüllung bis zum Eingang der vollständigen Zahlung und Tilgung entstandener Verbindlichkeiten auszusetzen.

3.10. Der Auftragnehmer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zahlungsverzögerung mehr als 20 Tage beträgt.

3.11. Ein Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlung für erbrachte Dienstleistungen und entstandene Verbindlichkeiten.

3.12. Wenn der Auftraggeber seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt, hat der Auftragnehmer das Recht, gerichtliche Schritte und Maßnahmen durch Dritte zur Eintreibung der Forderung einzuleiten. Alle mit der Forderung verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

4. Informationsaustausch

4.1. Die Parteien erkennen an, dass die Abstimmung aller laufenden Arbeitsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung, einschließlich der Übermittlung von Schreiben, Anfragen, Ergebnissen, Klarstellungen, Berichten und sonstigen Mitteilungen per E-Mail, ordnungsgemäß ist.

4.2. Für den Austausch von Dokumenten und Mitteilungen per E-Mail und Messenger sind die im Vertrag vereinbarten Adressen der Parteien zu verwenden.

4.3. Die Parteien verpflichten sich, einander über jegliche Änderungen ihrer Kontaktdaten innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Eintritt einer solchen Änderung zu informieren. Andernfalls gelten Mitteilungen, die an die im Vertrag angegebene Adresse gesendet wurden, als ordnungsgemäß übermittelt.

5.Rechte und Pflichten der Parteien

5.1. Rechte des Auftragnehmers:

  • Zahlung für die erbrachten Leistungen in der im Vertrag festgelegten Frist und Höhe zu erhalten;
  • Vom Auftraggeber Anweisungen zu erhalten, falls die Vertragserfüllung ohne diese nicht möglich ist;
  • Die Ausführung von Arbeiten abzulehnen, deren Bedingungen nicht im Vertrag oder in einer gesonderten schriftlich nachweisbaren Vereinbarung festgelegt sind;
  • Den Vertrag abzulehnen, wenn der Auftraggeber die für die Erfüllung der Vertragsbedingungen erforderlichen Informationen nicht innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist bereitstellt;
  • Zahlung von Vertragsstrafen, die im Vertrag vorgesehen sind, zu verlangen.

5.2. Pflichten des Auftragnehmers:

  • Die Leistung im Rahmen seiner Kompetenzen und gemäß den Bedingungen des abgeschlossenen Vertrags zu erbringen;
  • Die vereinbarten Fristen einzuhalten, außer im Fall von Verstößen seitens des Auftraggebers;
  • Den Auftraggeber unverzüglich über während der Vertragserfüllung auftretende Probleme zu informieren, die die Vertragsbedingungen (Frist, Umfang usw.) beeinflussen könnten;
  • Vertraulichkeit wahren und die Vertragsbedingungen nicht offenlegen, sofern nicht anders vorgesehen.

5.3. Rechte des Auftraggebers:

  • Vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vertragsbedingungen und zusätzlicher abgeschlossener Vereinbarungen zu verlangen;
  • Ratschläge und, falls erforderlich, Anweisungen zur Erfüllung der Vertragsbedingungen zu geben;
  • Sich über den Fortschritt der Vertragserfüllung zu informieren;
  • Im Falle von Vertragsverletzungen vom Auftragnehmer deren Behebung zu verlangen.

5.4. Pflichten des Auftraggebers:

  • Unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Materialien bereitzustellen, insbesondere: alle für die Befüllung der Website benötigten Text- und Grafikmaterialien, die keiner weiteren Bearbeitung bedürfen, Texte im MS-Word-Format, Tabellen im MS-Excel-Format, Fotos im JPEG-Format. Die Liste der erforderlichen Materialien wird vom Auftragnehmer zusätzlich per E-Mail festgelegt;
  • Die Arbeitsphasen innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen abzunehmen und Mängel spätestens 3 Werktage nach Übersendung des Abnahmeprotokolls durch den Auftragnehmer zu melden;
  • Bei fehlenden Mängeln das unterzeichnete Protokoll spätestens 3 Werktage nach Übersendung durch den Auftragnehmer zurückzusenden;
  • Die Zahlung für erbrachte Leistungen spätestens innerhalb der im Rechnungsdokument angegebenen Frist zu leisten;
  • Dem Auftragnehmer Anweisungen zu geben, sofern diese für die Erfüllung der Vertragsbedingungen erforderlich sind;
  • Die im Vertrag und den Bedingungen festgelegte Vertraulichkeit einzuhalten;
  • Den Namen des Auftragnehmers als Ersteller der Website am unteren Rand der Website-Seiten zu platzieren.

6. Abnahmeverfahren

6.1. Nach Abschluss einzelner Zwischenetappen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über deren Fertigstellung durch Übersendung von Leistungsnachweisen (im Folgenden „Abnahmeprotokoll“) an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers.

6.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erstellten Materialien innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt des Abnahmeprotokolls zu prüfen und die entsprechenden Zwischenergebnisse durch Bestätigung des Protokolls, das per E-Mail an den Auftragnehmer übermittelt wird, freizugeben oder innerhalb dieser Frist schriftliche, begründete Einwendungen mitzuteilen. Unterbleiben innerhalb der genannten Frist Einwendungen, gelten die übermittelten Materialien als abgenommen.

6.3. Einwendungen müssen hinreichend konkretisiert und mit Bezug auf die Anlagen zu diesem Vertrag, das technische Lastenheft, Design-Fragebögen oder sonstige vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen begründet werden.

6.4. Der Auftragnehmer prüft innerhalb von höchstens 3 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen, begründeten Mängelliste die Einwendungen und teilt dem Auftraggeber mit, ob und unter welchen Bedingungen die Nachbesserungen durchgeführt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fristen für die Durchführung der Nachbesserungen je nach Art und Umfang der erforderlichen Änderungen selbst festzulegen. Die Dauer der Nachbesserungen beträgt in der Regel 3 bis 7 Werktage, sofern nicht aufgrund der Komplexität der Änderungen eine längere Frist erforderlich ist, über die der Auftraggeber informiert wird.

6.5. Für den Fall, dass dem Auftragnehmer innerhalb der im Punkt 6.2 dieser AGB festgelegten Frist keine unterzeichneten Abnahmeprotokolle oder schriftliche Mängellisten übermittelt werden, gelten die vom Auftragnehmer vorgelegten Zwischenetappen als vom Auftraggeber genehmigt und für die weitere Bearbeitung der Website freigegeben.

6.6. Zur Abnahme und Genehmigung der Zwischenetappen ist ausschließlich der im Vertrag benannte Vertreter des Auftraggebers berechtigt, dessen Unterschrift als Zustimmung zur Fertigstellung der jeweiligen Zwischenetappen gilt. Nach jeder Abnahme einer Zwischenetappe werden die unterzeichneten Abnahmeprotokolle dem Auftragnehmer per E-Mail übermittelt.

6.7. Im Falle eines Wechsels des Vertreters des Auftraggebers verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer innerhalb von drei (3) Werktagen nach Eintritt der Änderung schriftlich hierüber zu informieren und eine einfache schriftliche Vollmacht zugunsten der neuen Person vorzulegen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung und/oder keine Vorlage einer Vollmacht für die neue vertretungsberechtigte Person, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, sich auf den Wechsel des Vertreters als Begründung für die Ablehnung der Abnahme von durch den Auftragnehmer erbrachten Zwischenetappen zu berufen.

6.8. Die Abnahme sämtlicher Zwischenetappen, die einen Hauptabschnitt bilden, gilt als Abnahme des jeweiligen Hauptabschnitts.

6.9. Nach Abschluss sämtlicher Hauptabschnitte übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber per E-Mail ein Abnahmeprotokoll über die erbrachten Dienstleistungen. Erfolgt innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Zugang dieses Abnahmeprotokolls keine Unterzeichnung durch den Auftraggeber und liegt zugleich keine begründete schriftliche Ablehnung vor, gelten die Dienstleistungen automatisch als ordnungsgemäß erbracht; dies steht der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Auftraggeber gleich.

7. Haftung

7.1. Eine Vertragspartei haftet für den der anderen Vertragspartei entstandenen unmittelbaren Schaden, der auf die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen zurückzuführen ist. Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.

7.2. Der Auftragnehmer haftet nicht, soweit das Ergebnis der Vertragserfüllung vom Verhalten Dritter abhängt.

7.3. Der Auftragnehmer haftet ferner nicht, wenn die Vertragserfüllung aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers unmöglich ist.

7.4. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die vom ihm bereitgestellten Materialien, insbesondere für deren Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Stellt sich heraus, dass die vom Auftraggeber übermittelten Materialien gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, liegt die alleinige Verantwortung hierfür beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet gegenüber Dritten nicht für den Inhalt der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und in den Informationsmaterialien verwendeten Inhalte sowie nicht für materielle, immaterielle oder sonstige Schäden, die durch die Nutzung dieser Inhalte durch Dritte entstehen.

7.5. Jede Vertragspartei haftet für die Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich für das Verhalten der Dritten, die sie zur Erfüllung der Vertragsbedingungen herangezogen hat.

8. Höhere Gewalt

8.1. Die Vertragsparteien sind von der Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, sofern die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt sind außergewöhnliche, unter den gegebenen Umständen unabwendbare und außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegende Ereignisse zu verstehen, die von den Parteien weder vorhergesehen noch verhindert werden konnten. Zu solchen Umständen zählen insbesondere: Brände, Überschwemmungen, Erdbeben und andere Naturkatastrophen, technologische Katastrophen, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse außergewöhnlicher Art, soweit diese nicht durch schuldhaftes Verhalten einer Partei verursacht wurden und einen unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung des Vertrags haben.Die von höherer Gewalt betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich – und gegebenenfalls unter Vorlage entsprechender Nachweise – über das Vorliegen solcher Umstände zu informieren.

8.2. Unterbleibt die Anzeige oder erfolgt sie verspätet (d.h. später als zehn (10) Werktage nach Eintritt der Umstände höherer Gewalt), so ist die betroffene Partei nicht berechtigt, sich auf höhere Gewalt als Grund für die Befreiung von der Haftung wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu berufen.

8.3. Dauern die Umstände höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, so haben die Parteien ihre weiteren Schritte einvernehmlich zu regeln oder sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Infolge des Fortbestehens höherer Gewalt über einen Zeitraum von mehr als drei (3) Monaten kann jede Partei den Vertrag einseitig und außergerichtlich durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. In diesem Fall gilt der Vertrag mit Zugang der Kündigungserklärung als beendet.

9. Frist für Mängelanzeige

9.1. Nach Abnahme der erbrachten Leistungen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von zwei (2) Monaten begründete Mängelrügen hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen geltend zu machen.

9.2. Gehen innerhalb dieses Zeitraums keine Ansprüche beim Auftragnehmer ein, gelten die Dienstleistungen als ordnungsgemäß und vertragsgemäß erbracht.

9.3. Sofern die erhobenen Ansprüche berechtigt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die gerügten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf eigene Kosten zu beseitigen.

10. Gewährleistung

10.1. Die Gewährleistungsfrist des Auftragnehmers beträgt ein (1) Jahr und beginnt mit der Unterzeichnung des endgültigen Abnahmeprotokolls über die erbrachten Dienstleistungen oder mit der Abnahme sämtlicher Zwischenetappen.

10.2. Der Gewährleistungszeitraum umfasst nicht die Leistungen zur Aktualisierung, Weiterentwicklung oder Umgestaltung der Website, Änderungen des Designs, der Struktur, der Software sowie sonstige Tätigkeiten, die nicht im Pflichtenheft des Vertrags vorgesehen sind.

10.3. Der Gewährleistungszeitraum beinhaltet ferner nicht die Anpassung der erstellten Website an neue Hard- und Softwareumgebungen, Standards oder Internetprotokolle, die erst nach Beginn der Erstellung der Website in Gebrauch genommen wurden.

10.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Gewährleistung abzulehnen, sofern der Auftraggeber eigenmächtig Änderungen am Programmcode der Website vornimmt oder die Betriebsbedingungen der Website verändert.

10.5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Beseitigung von Störungen, die durch fehlerhafte Funktion anderer, nicht vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags entwickelter Software verursacht wurden, sowie nicht auf Fehler, die durch unsachgemäße Handlungen von Nutzern oder Administratoren der Website entstehen.

10.6. Im Falle einer Inanspruchnahme der Gewährleistung durch den Auftraggeber nach Ablauf von zwei (2) Monaten seit der Abnahme der Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, vorab eine Vorauszahlung für die Fehlerdiagnose der Website zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung bestimmt der Auftragnehmer.
Stellt sich heraus, dass die Störung auf Handlungen des Auftraggebers oder mit diesem verbundener Dritter zurückzuführen ist, wird die Vorauszahlung nicht zurückerstattet; zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, eine zusätzliche Vergütung für die Beseitigung der Störung zu verlangen.

10.7. Erweist sich die Störung hingegen als vom Auftragnehmer verursacht, wird die Vorauszahlung zurückerstattet, und die Störung wird auf Kosten des Auftragnehmers behoben.

10.8. Schließen die Parteien unmittelbar nach der Installation der Website einen Vertrag über die technische Betreuung, so werden sämtliche Ansprüche im Rahmen dieses Vertrags ohne zusätzliche Vorauszahlungen geregelt.

11. Streitbeilegungsverfahren

11.1. Im Falle von Streitigkeiten über die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ist jede Partei berechtigt, zur Unterstützung bei der Streitbeilegung eine unabhängige dritte Sachverständigenperson hinzuzuziehen. Die Stellungnahme dieser Person ist für die Parteien nicht verbindlich, jede Partei ist jedoch berechtigt, sich nach eigenem Ermessen an der Empfehlung des Dritten zu orientieren.

11.2. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Parteien in Bezug auf die im Vertrag vorgesehenen oder damit zusammenhängenden Angelegenheiten, ergreifen die Parteien alle erforderlichen Maßnahmen, um diese Streitigkeiten durch Verhandlungen beizulegen.

11.3. Das Verhandlungsverfahren zur Streitbeilegung ist verbindlich. Die Frist für die Beantwortung einer schriftlichen Beanstandung beträgt fünf (5) Werktage ab Erhalt.

11.4. Kommt innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine einvernehmliche Lösung zustande, werden sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vor den zuständigen Gerichten am Sitz des Auftragnehmers entschieden. Für alle Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12. Vertraulichkeit

12.1. Informationen, die den Parteien im Rahmen der Erfüllung der Vertragsbedingungen bekannt werden und nicht öffentlich zugänglich sind, gelten als vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, außer in Fällen, die gesetzlich ausdrücklich vorgesehen sind und/oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei.

12.2. Die Bestimmungen des Vertrags, seiner Anhänge und ergänzenden Vereinbarungen sind vertraulich und dürfen während der gesamten Laufzeit des Vertrags sowie für drei (3) Jahre nach dessen Beendigung nicht offengelegt werden.

12.3. Die Parteien verpflichten sich, Dritten keine Informationen über die Geschäftstätigkeit der jeweils anderen Partei mitzuteilen und die Vertraulichkeit aller Informationen und Unterlagen zu wahren, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangen oder gelangt sind.

12.4. Erhält eine Partei vertrauliche Informationen, einschließlich mündlicher Informationen, ist sie nicht berechtigt, diese zu verbreiten, und verpflichtet sich, solche Informationen mit der Sorgfalt und Vorsicht zu behandeln, die sie in Bezug auf ihre eigenen Informationen gleicher Bedeutung anwenden würde.

12.5. Bei Nichterfüllung oder unsachgemäßer Erfüllung der in diesem Abschnitt vorgesehenen Verpflichtungen haftet die betreffende Partei nach den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist verpflichtet, der anderen Partei sämtliche dadurch entstandenen Schäden vollständig zu ersetzen.

13. Datenschutz

13.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten, die vom Auftraggeber im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und der Erfüllung der Vertragsbedingungen übermittelt werden, gemäß der Datenschutzrichtlinie und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten. Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Vertrags und, falls erforderlich, auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

13.2. Der Auftragnehmer setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO ein, um die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.

13.3. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie herangezogene Spezialisten haben Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet. Sie sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der übermittelten oder bekannt gewordenen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, zu wahren und diese gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.

13.4. Der Auftragnehmer speichert personenbezogene Daten unter Einhaltung des Grundsatzes der Speicherbegrenzung gemäß DSGVO. Als beauftragter Auftragsverarbeiter ist das Unternehmen verpflichtet, alle erhaltenen oder erhobenen personenbezogenen Daten unverzüglich nach Abschluss der Dienstleistungserbringung, spätestens jedoch nach drei Jahren, zu löschen, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist.

13.5. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über jegliche Sicherheitsvorfälle oder Verstöße im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, einschließlich Datenlecks.

14. Änderung der Bedingungen

14.1. Diese Bedingungen können vom Auftragnehmer einseitig geändert und auf der Website www.6amdesign.de veröffentlicht werden.

14.2. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über Änderungen der Bedingungen, sofern zwischen den Parteien ein Vertrag besteht.

14.3. Stimmt der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht zu, hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftragnehmer die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Erfüllung der Vertragsbedingungen zu erstatten.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Gerichtsstand ist Hannover.

15.2. Soweit nicht abweichend geregelt, ist der Erfüllungsort der Sitz von 6am Design Studio.

15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.4. Mündlichen Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

15.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so wird die Gültigkeit des übrigen Inhalts der AGB davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Gültig ab 11.08.2025.